08. Mai 2020, 14:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bewohnerinnen und Bewohner der Senioren- und Pflegeheime sowie von Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe dürfen ab dem kommenden Wochenende wieder Besuch bekommen. Das seit Mitte März geltende Besuchsverbot wegen der Corona-Pandemie wird rechtzeitig zum Muttertag aufgehoben. „Das ist für viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, für die die vergangenen Wochen ohne Besuche eine harte Zeit waren, eine ausgesprochen gute Nachricht“, betont Sozialdezernent Luidger Wolterhoff. Jedoch appellierte er auch an die Angehörigen, nicht sofort alle Besuche am ersten Tag vornehmen zu wollen. Denn die Einrichtungen müssen strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen, die bei einem schlagartig hohen Besucheraufkommen zu Problemen führen könnten.
Deshalb ist es sinnvoll, dass Besuchstermine vorab abgestimmt werden. Denn Besuche können nur unter strengen Hygienevorschriften und Auflagen durchgeführt werden. Besucherinnen und Besucher müssen sich einem sogenannten Kurzscreening unterziehen und Fragen zum eigenen Gesundheitszustand sowie zu ihren Kontakten zu Covid-19-Patienten beantworten. Die Besuche finden grundsätzlich in separaten Bereichen, z.B. in Pavillons oder in gesonderten Zimmern, statt.„Das Ganze erfordert also einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand, so dass die Häuser sicher dankbar sind, wenn die Besucherströme möglichst entzerrt werden“, erläutert Luidger Wolterhoff: „Auch wenn am Sonntag Muttertag ist – Mütter und Väter, Großmütter und Großväter und alle sonstigen Angehörigen freuen sich auch ein paar Tage danach noch über Ihren Besuch.“