07. Mai 2020, 08:48 Uhr | Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Die Landesregierung bezieht alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die regionale Entfaltung in die stufenweise Öffnung ein. Die zentralen Ziele der Strategie bleiben die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Ausbau der Kapazitäten des Gesundheitssystems. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Menschen. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt. Ministerpräsident Armin Laschet hat den Nordrhein-Westfalen-Plan am Mittwoch, 6. Mai 2020, nach den Beratungen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in Düsseldorf vorgestellt.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Ich freue mich, dass Bund und Länder heute gemeinsam den Weg in die verantwortungsvolle Normalität eingeschlagen haben. Ich habe immer dafür geworben, auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden der Pandemie-Bekämpfung im Blick zu behalten. Unsere Regelungen müssen zielgerichtet und verhältnismäßig sein und das regional höchst unterschiedliche Infektionsgeschehen anerkennen und abbilden. Diese Auffassung war heute Konsens.
Die stabile Lage unseres Gesundheitssystems und die wenigen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen erlauben uns nun eine verantwortungsvolle Öffnung, die wir stufenweise und mit besonderem Blick auf die einzelnen Lebensbereiche umsetzen. Unser Grundprinzip ist, dass Erleichterungen überall dort erfolgen können, wo Abstand und Hygiene oder geeignete Schutzregeln zu gewährleisten sind. Damit gehen wir weitere große Schritte in eine verantwortungsvolle Normalität bei gleichzeitigem Gesundheits- und Infektionsschutz.
Die gute Entwicklung der Infektionszahlen heute ist der Verdienst des verantwortungsvollen Handelns der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, denen ich hierfür danke. Aber es ist leider noch keine Garantie für die Zukunft. In diesem Geist setzen wir in Nordrhein-Westfalen den verantwortungsvollen Kurs der stufenweisen Öffnung in den kommenden Wochen fort.
Der Nordrhein-Westfalen-Plan ist eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam zu bewältigen. Mit seinen konkreten Zeitkorridoren und klaren Vorgaben steht er für Planungssicherheit und Flexibilität. Dabei setzen wir auch auf die Vernunft und das Vertrauen der Menschen in unserem Land. Es geht um weniger Reglementierung bei immer mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.“
Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:
Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
- Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:
- Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
- Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
- Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
- Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
- An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
- Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.
- Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
- Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
- Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
- Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
- Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
- Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
- Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
- Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.
Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.
Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.