07. April 2020, 17:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Zum Schutz vor Neuinfizierungen durch den Coronavirus hat das Land NRW eine Reihe von Verboten erlassen und in der Coronaschutzverordnung zusammengefasst. Dazu gehört in diesem Jahr auch das Anzünden von Brauchtums- oder Osterfeuern. Darauf machen jetzt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Stadt Gelsenkirchen aufmerksam.
Angesichts der aktuell geschlossenen Wertstoffhöfe weist die Stadt Gelsenkirchen zusätzlich darauf hin, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen.
Das Einhalten der Regelungen wird durch die Ordnungsbehörden überwacht. Fehlverhalten werden mit entsprechenden Bußgeldern geahndet.
In der Vergangenheit waren Osterfeuer, als sogenannte Brauchtumsfeuer, erlaubt, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wurden. Diese Regelung ist aktuell durch die Coronaschutzverordnung aufgehoben.