27. März 2020, 13:53 Uhr | Sparkasse Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 27. März 2020, 13:53 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Sparkassenkunden, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für ihre Privatkredite veranlassen. Wenn sie schnell sind sogar noch für den Zahlungsstichtag 31. März 2020. Die Zahlungen, die sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Angesichts der Corona-Krise ist abzusehen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können.
Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.
Die Umsetzung einer solchen Zins- und Tilgungsaussetzung ist schnell und unbürokratisch online möglich (www.sparkasse-gelsenkirchen.de/corona). So müssen Sparkassenkunden in Corona-Zeiten dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater unserer Sparkasse möglich.