25. März 2020, 14:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bis zum 19. April gilt in Nordrhein-Westfalen ein weitreichendes Kontaktverbot. Seit dem 23. März sind unter anderem Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weitgehend zu minimieren, aber auch zum eigenen Schutz der Brautleute und dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes, sind bei Eheschließungen weitere Einschränkungen notwendig.
Die Gelsenkirchener Standesämter teilen daher mit, dass Eheschließungen ab sofort nur noch mit dem Brautpaar durchgeführt werden.
Die Brautpaare haben zudem zur Einhaltung des Kontaktverbots darauf zu achten, dass sich keine Gäste im Außenbereich der Standesämter aufhalten.
Die jetzige Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Diese Maßnahme gilt bis auf weiteres und wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Daher gilt die Empfehlung, sich täglich über die Medien und Nachrichtendienste beziehungsweise über die Homepage der Stadt Gelsenkirchenüber anstehende Änderungen zu informieren.
Die Mitarbeiter der Standesämter in Gelsenkirchen bitten um das Verständnis der Brautleute und wünschen den Hochzeitspaaren trotz dieser Einschränkung eine wundervolle Trauung.