23. März 2020, 16:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Wie alle Kultureinrichtungen und Schulen der Stadt Gelsenkirchen hat auch die Stadtbibliothek bis auf Weiteres geschlossen.
Zur Information ihrer Kundinnen und Kunden hat die Bibliothek hier Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt:
Die Leihfristen der ausgeliehenen Medien werden verlängert, bis eine Rückgabe wieder möglich ist. Außerdem können die Medien (außer Brettspiele und Fernleihmedien) an der Außenrückgabe am Bildungszentrum, Ebertstraße 19, abgegeben werden.
Achtung: Leihfristen, die bereits vor der Schließungszeit abgelaufen waren, werden von der automatischen Verlängerung nicht erfasst. Bitte in diesem Fall unter Telefon 0209 169 2844 oder per E-Mail unter stadtbibliothek@gelsenkirchen.de melden.
In der Schließungszeit fallen keine neuen Versäumnisentgelte an. Sind bereits davor welche angefallen, müssen diese erst bezahlt werden, wenn die Stadtbibliothek wieder geöffnet hat.
Vormerkungen bleiben erhalten. Vorbestellte Medien liegen ab der Wiederöffnung für 2 Wochen zur Abholung bereit.
Nein, Vorbestellungen von Medien (Bücher, CDs, DVDs etc.) sind während der Schließungszeit nicht möglich.
In diesem Fall bitte bei der Stadtbibliothek melden unter Telefon 0209 169 2844 oder per E-Mail unter stadtbibliothek@gelsenkirchen.de.
Nein. Fernleihebestellungen werden für die Schließungszeit gestoppt.