Corona-Virus: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Gelsenkirchen
Dringender Appell des OB: „Bleiben Sie zuhause!“
18. März 2020, 13:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 18. März 2020, 13:14 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Um die rasante Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung zu Wochenbeginn mit den Ministerpräsidenten vereinbart, dass bundesweit zahlreiche Geschäfte und öffentliche Einrichtungen geschlossen werden sollen. Ein entsprechender Erlass der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag ergangen. Die Stadt Gelsenkirchen wird auch die neuerlich erforderlichen Maßnahmen ab sofort konsequent um- und durchsetzen.
Weitere Einschränkungen
Neben den bereits erfolgten Einschränkungen und Schließungen gibt es nun noch weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Danach sollen künftig nur noch Anlaufstellen geöffnet sein, die für die Versorgung mit Lebensmitteln oder wichtigen Dienstleistungen notwendig sind. Dazu zählen etwa
- Lebensmittelgeschäfte,
- Wochenmärkte,
- Lieferdienste,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Friseursalons,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- Zeitungsverkauf und
- Großhandel.
Auch eine Reihe anderer Geschäfte wie zum Beispiel Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte darf unter Auflagen geöffnet bleiben, hier muss jedoch – wie in allen anderen Geschäften – dafür gesorgt sein, dass sich möglichst keine Warteschlangen oder Menschentrauben auf engem Raum bilden können.
Gelockerte Öffnungszeiten für Versorgungsstellen
Für Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie den Großhandel werden die Ladenöffnungszeiten gelockert: Ab sofort ist eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 18 Uhr erlaubt, wie dies genutzt wird, entscheiden allerdings die Händler. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag ist jedoch weiterhin ein Verkauf untersagt. Dienstleister und das Handwerk können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Die Hygieneempfehlungen sind dabei dringend zu beachten und anzuwenden.
Auch Spiel- und Bolzplätze geschlossen
Alle Spiel- und Bolzplätze sind ebenso geschlossen. Alle Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken waren bereits zuvor geschlossen worden. Restaurants und Speisegaststätten in Gelsenkirchen müssen schließen.
Für Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten ab sofort strengere Hygieneregeln und Auflagen, doch auch sie dürfen in den meisten Fällen weiterhin ihre Dienste anbieten.
Besuchsverbot in Krankenhäusern
Für die Gelsenkirchener Krankenhäuser Marienhospital Gelsenkirchen in Ückendorf, das Sankt Marien-Hospital Buer, das Elisabeth-Krankenhaus in Erle, das St. Josef-Hospital in Horst, das St. Barbara-Hospital in Gladbeck und das St. Antonius-Krankenhaus in Bottrop-Kirchhellen hatte die Geschäftsführung der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, die diese Krankenhäuser betreibt, bereits im Vorfeld ein absolutes Betretungsverbot für Besuchende ausgesprochen, damit alle stationär behandelten Erkrankten vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden. Dieses generelle Besuchsverbot gilt auch für die Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen. Das Bergmannsheil Buer sowie die Kinderklinik haben die Besuchszeiten stark begrenzt, für Kinderstationen und Palliativpatienten sieht der Erlass des Landes NRW Sonderregelungen vor. Viele Senioren- und Betreuungsheime wenden eine ähnliche Regelung bereits an. Zusätzlich müssen nun auch die Kantinen und Cafeterien dieser Einrichtungen geschlossen bleiben.
Reiseverbote und Rückkehr
Reisebusreisen sind ebenso untersagt wie Übernachtungen in Hotels zu touristischen Zwecken.
Reiserückkehrende aus Risikogebieten nach der Klassifizierung des Robert Koch Institutes RKI dürfen laut dem Erlass der Landesregierung NRW 14 Tage lang keine Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen, Hochschulen, Berufsschulen und Heime (in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie keine Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mehr betreten. Dieses Verbot gilt auch für das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie Pflegeeinrichtungen.
Appell von Oberbürgermeister Frank Baranowski
„Noch einmal der dringende Appell: Bitte halten Sie sich an diese Regelungen! Vermeiden Sie alle unnötigen engen sozialen Kontakte, auch wenn es schwer fällt. Aber für bestimmte Risikogruppen ist das eine wirklich existenzielle Frage. Denken Sie an ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, denken Sie an die kranken Mitmenschen. Es entscheidet sich in den kommenden Tagen, wie stark das Risiko und die Bedrohung für diese sein wird. Und das hängt von unser aller Verhalten ab. Von jedem einzelnen - von Ihnen und von uns.“