17. Februar 2020, 16:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Obwohl sich an Bahnstrecken mit Lärmschutzwänden der Lärmpegel deutlich vermindern lässt, erreicht oft die Ober- und Dachgeschosse der anliegenden Gebäude nicht der komplette Schutz. Der Bund übernimmt in solchen Fällen 75 Prozent der Kosten für Bauleistungen bei einem passiven Lärmschutz, wie etwa für den Einbau von Lärmschutzfenstern.
Auch in Bereichen, in denen die baulichen Möglichkeiten an der Strecke für die Errichtung einer Lärmschutzwand nicht vorliegen, ist eine Förderung möglich.
Daher informiert die Deutsche Bahn in den kommenden Wochen Haus-und Wohnungseigentümer/innen förderfähiger Wohneinheiten schriftlich über die Fördermöglichkeit der passiven Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau von Lärmschutzfenstern. Angeschrieben werden Eigentümer/innen von Gebäuden und Wohnungen, die vor dem 1. April 1974 errichtet wurden oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, der vor diesem Stichtag rechtskräftig wurde. Der Brief enthält jeweils einen Rückmeldebogen, der ausgefüllt werden muss. Wer hier das „ja“ ankreuzt, bekundet ganz unverbindlich, auch was etwaige Kosten angeht, sein Interesse an passivem Lärmschutz.
Aber nicht alle angeschriebenen Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen werden in den Genuss der Förderung kommen. Die Deutsche Bahn wird nach Erhalt des Rückmeldebogens Gutachter entsenden, die die Lärmsituation vor Ort prüfen und bewerten. Außerdem werden individuelle Fragen beantwortet und die Höhe der förderfähigen Kosten ermittelt. Erst dann, wenn die Betroffenen wissen, welche Ausgaben auf sie zukommen können, müssen sie sich entscheiden, ob tatsächlich neue Fenster vom Handwerker seines Vertrauens eingebaut werden sollen.
Im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes stehen jährlich seit 2016 für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im bestehenden Schienennetz der Deutschen Bahn (DB AG) 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die sogenannte aktive Lärmsanierung besteht im Wesentlichen aus dem Bau von Lärmschutzwänden. Je lauter eine Strecke ist und je mehr Personen betroffen sind, umso höher wird die Strecke in die so genannte Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogramms eingestuft.
Die Teilnahme an der Förderung ist für die Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen freiwillig; 75 Prozent der Bauleistungen übernimmt der Bund und 25 Prozent trägt der Eigentümer selbst.