05. November 2019, 14:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit rund vier Wochen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) unterwegs, um über das Thema Hundehaltung in der Stadt zu informieren. Wo darf der Hund frei laufen? Wo gibt es Hundekotbeutel? Diese und andere Fragen beantwortet ein Faltblatt, das bei den gemeinsamen Rundgängen verteilt wird.
Noch bis Freitag, 22. November, sind die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel im Stadtgarten oder auch rund um Schloss Berge und Schloss Horst unterwegs.
Das Halten eines Hundes ist auch mit Pflichten verbunden. Zu den Pflichten zählen die Anmeldung des Hundes und das Zahlen von Hundesteuer. KOD und Kämmerei achten bei ihren gemeinsamen Runden darauf, ob der Hund eine Hundesteuermarke trägt, also angemeldet ist. In NRW ist es außerdem Pflicht, dass über 20 Kilo schweren und über 40 Zentimeter großen Hunden sowie bestimmten, als gefährlich eingestuften Hunderassen, ein Chip zur fälschungssicheren Kennzeichnung implantiert ist. Darauf werden KOD und Kämmerei ebenso hinweisen wie auf die Einhaltung der Leinenpflicht.
Seit Beginn der Aktion häufen sich bei der Kämmerei nicht nur die Fragen zur Anmeldung von Hunden, sondern es werden täglich auch bis zu fünf Hunde nachträglich angemeldet. Wird bei den Rundgängen vor Ort festgestellt, dass der Hund nicht angemeldet ist, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.