18. September 2019, 13:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 18. September 2019, 13:20 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
In dieser Woche hat das Anmeldeverfahren zur Einschulung für alle Kinder begonnen, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren sind. Sie werden ab 1. August 2020 schulpflichtig.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung der Stadt Gelsenkirchen erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschten Grundschule bis zum 27. September 2019 abzugeben. Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass, soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, diese durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass sie einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, unbedingt das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, 13. August 2020. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch Heike Ape von der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung.