04. Juni 2019, 13:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Gelsenkirchen unternimmt einen weiteren Schritt zur Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität und hat dafür nun eine Reihe von so genannten „Bevorrechtigungen“ für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf den Weg gebracht. So sollen in den nächsten Monaten nicht nur weitere gebührenfreie Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Ladevorgängen an Ladesäulen geschaffen werden, sondern auch kostenlose Parkmöglichkeiten in den Innenstadtbereichen. Wo sonst Parkgebühren obligatorisch sind, sollen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dann bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen.
Vergünstigt werden sollen auch Bewohnerparkausweise und Parkausweise für Handwerker. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Elektro-Fahrzeuges mit einem „E“ auf dem Kennzeichen reduzieren sich die Gebühren für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auf den Mindestsatz der hierfür vorgeschriebenen Gebühr von 10,20 Euro pro Jahr. Die Gebühren für die Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für elektrisch betriebene Fahrzeuge von in Gelsenkirchen ansässigen Handwerkern werden zukünftig zwischen 51 Euro und 102 Euro liegen. Die Gebührenreduzierungen bzw. -befreiungen sollen zunächst bis Ende 2023 gelten.
Eine entsprechende Vorlage ist nun zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht worden. Der Rat der Stadt wird am 11. Juli 2019 darüber beraten. Möglich gemacht werden die Bevorrechtigung für E-Fahrzeuge durch das Elektromobilitätsgesetz – EmoG. Es bestimmt, in welchem Umfang Bevorrechtigungen möglich sind und durch die Kommunen eingerichtet werden können.