21. Mai 2019, 13:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die vor drei Jahren mit Förderung des Landes aufgebauten Clearing-stellen für Menschen ohne oder mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz können ihre Arbeit fortsetzen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte gestern mit, dass das Land knapp drei Millionen Euro für den zweiten Förderzeitraum bis Herbst 2022 zur Verfügung stellt. Für die Clearingstelle Gelsenkirchen stehen nach erneuter Antragstellung rund 585.000 Euro über die nächsten drei Jahre zur Verfügung.
„Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Status der Krankenversicherung nicht geklärt ist. Das kann gerade bei akuten Erkrankungen zu nachhaltigen Problemen führen. Die Clearingstelle Gelsenkirchen und die anderen Standorte bieten für diese Menschen eine wichtige Anlaufstelle und ebnen vielen den Weg in die Regelversorgung. Die Arbeit in Gelsenkirchen hat sich bewährt und als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Beratungslandschaft – auch für Kommunen im Umland – etabliert“, begründete Minister Karl-Josef Laumann die weitere finanzielle Förderung durch das Land. „Ich freue mich, dass auch die Clearingstelle Gelsenkirchen ihre gute Arbeit fortsetzen kann und uns das gesammelte Expertenwissen über die nächsten Jahre erhalten bleibt.“
Seit Juli 2016 berät die Clearingstelle in Trägerschaft der Stadt Gelsenkirchen mit den Kooperationspartnern Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen und Bottrop sowie das Diakonische Werk Gelsenkirchen und Wattenscheid Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus - vorwiegend aus der EU, aber auch deutsche Staatsbürger - zum deutschen Sozial- und Gesundheitssystem. Ziel ist, ihnen einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu eröffnen.
Uwe Gerwin, Leiter des Referates Zuwanderung und Integration, begrüßt diese positive Entscheidung des Landes: „Die auch mit einem städtischen Eigenanteil geförderte Gelsenkirchener Clearingstelle trägt wesentlich dazu bei, dass insbesondere viele neuzugewanderte Kinder aus Südost-Europa einen geregelten Krankenversicherungsschutz genießen. Diese Einrichtung ist dauerhaft erforderlich.
Falls trotz Klärung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, werden die ratsuchenden Menschen bei Bedarf in andere Beratungs- und Hilfsstrukturen übergeleitet. Darüber hinaus ist die Clearingstelle auch Ansprechstelle für Arztpraxen, Krankenhäuser oder andere Stellen, an die sich Menschen ohne Krankenversicherung wegen gesundheitlicher Probleme wenden.