18. April 2019, 11:57 Uhr | Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (ggw)
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Seit Montag, 1. April 2019, ist aufgrund einer durch ein Statikbüro ermittelten „akuten Einsturzgefahr“ des Gebäudes Bismarckstraße 300 die B 227 „Bismarckstraße zwischen Trinenkamp und Braubauerschaft voll gesperrt. Mit dieser „akuten Gefahr“ war ebenfalls die Evakuierung der ca. 35 Bewohnerinnen und Bewohner der Nachbargebäude Bismarckstraße 302 sowie Jägerstraße 1 verbunden, da diese Gebäude jeweils nur über eine gemeinsame Giebelwand verfügen, und dementsprechend bei einem Einsturz ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Im Rahmen der bauaufsichtsrechtlichen Maßnahmen am 1. April und am Folgetag hatte die Stadt Gelsenkirchen in Abstimmung mit der ggw öffentlich kommuniziert, dass mit einer ca. fünf- bis sechswöchigen Vollsperrung der Bismarckstraße sowie mit mindestens bis Ende August anhaltenden erheblichen Verkehrsbehinderungen (lediglich einspurige Verkehrsführung auf der B 227, anhaltende Sackgassenregelung in der Jägerstraße) zu rechnen ist.
Entgegen der bisherigen Erkenntnisse haben weitere Bauteilöffnungen nunmehr ergeben, dass das Gebäude Bismarckstraße 300 an das Nachbargebäude Bismarckstraße 302 lediglich angebaut ist, dabei wurden die Außenwände des Gebäudes Bismarckstraße 300 nicht kraftschlüssig mit der Giebelwand des Nachbargebäudes verbunden, sondern lediglich mit Mörtel angeschlossen. Weiterhin bezieht sich die akute Einsturzgefahr im Wesentlichen auf den Gebäudebereich an der Bismarckstraße. Der größte Teil des Gebäudes an der Jägerstraße wird durch ein im Übersichtsplan blau gekennzeichnetes Treppenhaus statisch von dem einsturzgefährdeten Bereich abgeschirmt.
Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, bis spätestens Freitag, den 10. Mai 2019 die vollständige Sperrung der Bismarckstraße wieder auf eine halbseitige Sperrung zurückzuführen und den Bewohnern des Gebäudes Bismarckstraße 302 die Rückkehr in ihre Wohnungen zu ermöglichen. Sofern die geplanten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können, gehen wir davon aus, dass der für die Teilsperrung der Bismarckstraße vorgesehene Zeitraum (angedacht war hier ein Zeitrahmen zumindest bis Ende August) möglicherweise um bis zu vier Wochen verkürzt werden kann, dass also die Verkehrsbeschränkungen auf der Bismarckstraße bereits Ende Juli aufgehoben werden können. Allerdings wird die Sperrung der Jägerstraße im Einmündungsbereich zur Bismarckstraße bis zum vollständigen Abriss aller Gebäudeteile bestehen bleiben müssen.
Aufgrund der nicht kraftschlüssigen Verbindung zwischen den beiden Gebäuden an der Bismarckstraße, die in den letzten Tagen noch durch zusätzliche Bauteilöffnungen untermauert wurde, kann eine effizientere Abrissmethode angewendet werden, als ursprünglich angedacht. Nach einer manuellen Trennung des Dachstuhls und des Dachbereichs zum Gebäude Bismarckstraße 302 sind die beiden Gebäude vollständig voneinander getrennt. Dies wird bis zum 24. April erfolgt sein.
Da die Gebäude Bismarckstr. 302 und 300 zwar eine gemeinsame Giebelwand aufweisen, aber danach dennoch baulich getrennt sind und da die Jägerstraße 1 durch das o.g. Treppenhaus abgeschirmt wird und auch im eventuellen Schadensfalle unbewohnt wäre, können nach dieser Trennung des Daches weitere Sicherungsmaßnahmen am Gebäude Bismarckstraße 300 unterbleiben, insbesondere sind die ursprünglich von innen vorgesehenen Abstützungsmaßnahmen sowie die Sicherung mit Stahlstützen von außen hier nicht mehr erforderlich.
Nach der Trennung erfolgen daher Vorbereitungen für einen maschinellen Abriss des Gebäudeteils an der Bismarckstraße. Der Bereich des Gebäudes zum Nachbargebäude Jägerstraße 1 wird nur insoweit zurück gebaut, dass die Standsicherheit des Gebäudes Jägerstraße 1 (i.W. durch Erhalt des Treppenhauses) sichergestellt ist.
Mit dem flächigen Schutz des derzeit gesperrten Bereichs Ecke Bismarck- / Jägerstraße durch Stahlplatten wurde bereits am Montag, dem 15. April begonnen (Realisierung bis zum 18. April 2019). Bedingt durch die Osterfeiertage wird dann in der Nacht vom 23. auf den 24. April ein 60 Tonnen schwerer Abrissbagger antransportiert und am 24. April betriebsfähig montiert.
Dementsprechend beginnt voraussichtlich am Donnerstag, dem 25. April der maschinelle Abbruch des Gebäudes bis zum EG.
Als Sicherungsmaßnahme werden die jeweiligen Fassadenbereiche während des Abbruchs zeitweise mit einem „Abbruchvorhang“ aus Gummimatten geschützt, die durch einen Mobilkran gehalten werden.
Die zum Schutz des Straßenbelags aufgebrachten Stahlplatten werden wieder entfernt und die Straße wird gereinigt. Die Bismarckstraße kann anschließend (Ziel ist Freitag, der 10. Mai) in Abstimmung mit dem Referat Verkehr wieder halbseitig für den Verkehr frei gegeben werden.
Die evakuierten Wohnungen der Bismarckstr. 302 können ab spätestens dem 11. Mai von den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder bezogen werden.
Die temporäre Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Nachbargebäude (Bismarckstraße 302 und Jägerstraße 1) ist zur Zufriedenheit aller Betroffenen vorgenommen worden. Der Besuch der Bildungseinrichtungen (Kita und Schule) ist für alle Kinder aus den evakuierten Gebäuden gewährleistet, teilweise durch Fahrdienste.