11. März 2019, 13:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Wegen der anhaltenden starken Verschmutzung der Fassaden des Hans-Sachs-Hauses und des Musiktheaters (MiR) sind in Kürze erneute Einsätze mit einem Falken zur Taubenvergrämung vorgesehen.
Die Vergrämung ist zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Einflüssen zwingend erforderlich. Von Taubenkot in diesem Umfang kann eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen.
Bei der sogenannten Vergrämung werden die Tauben weder gejagt noch getötet. Die Tauben werden allein durch die Präsenz des Falken aus dem Innenstadtbereich vertrieben. Eine Gefährdung von Passantinnen und Passtanten durch den Falken ist ausgeschlossen. Der Einsatz erfolgt unter der Beaufsichtigung eines ausgebildeten Falkners.
Für eine nachhaltige Lösung werden zurzeit verschiedene Konzepte geprüft. Bis ein alternatives Konzept greift, wird zukünftig in regelmäßigen Abständen ein Falke zur Vergrämung am Hans-Sachs-Haus eingesetzt.
In diesem Zusammenhang muss auch nachdrücklich auf das Verbot der Taubenfütterung hingewiesen werden (§7 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen). Das Bußgeld kann bei Verstößen bis zu 1000 € betragen.