03. Januar 2019, 13:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 03. Januar 2019, 13:30 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH
Die Tiefbauarbeiten in der Ückendorfer Straße vom Wattenscheider Bach bis zum Festweg sowie am Dördelmannshof zwischen Ückendorfer Straße und Südfriedhof liegen weiterhin gut im Zeitplan.
Seit Ende August 2018 ist die Straße Am Dördelmannshof wieder in beide Richtungen befahrbar. Zwischen Südfriedhof und Hausnummer 12 wird abschließend die Deckschicht im Fahrbahnbereich und in einigen Zufahrtsbereichen eingebaut. Diese Arbeiten sollen bei entsprechender Witterung im Frühjahr erfolgen.
Zwischen Hausnummer 12 und Ückendorfer Straße musste die Achse des unterirdischen Rohrvortriebs vor den Bauarbeiten auf Kampfmittel untersucht werden. Hierzu wurde der Asphalt für Tiefensondierungen durch den Kampfmittelräumdienstes nach einem vorgesehenem Raster durchbohrt. Auch hier ist die Wiederherstellung der Asphaltflächen bei entsprechender Witterung im Frühjahr vorgesehen.
Die Anschlussarbeiten der Hausanschlüsse und Straßeneinläufe an die neuen Kanäle Am Dördelmannshof sind abgeschlossen. In der Ückendorfer Straße wurden die neuen Anschlussleitungen von den neuen Hauptkanälen unterirdisch mit einer „Minivortriebsmaschine“ in Richtung Gehweg vorgetrieben. Nach und nach werden jetzt die Altanschlüsse übernommen. Hierbei lassen sich offene Baugruben nicht ganz vermeiden, es sind auf der Ückendorfer Straße aber nur noch kleine Anschlussbaugruben auf den Gehwegen und Grundstücken erforderlich.
Die Bauarbeiten im Bereich Ückendorfer Platz, im Einmündungsbereich der Osterfeldstraße sind ebenfalls abgeschlossen.
In der letzten Bauphase wird ab Januar dieses Jahres der Kanal in offener Verlegung in der Ückendorfer Straße zwischen Ückendorfer Platz und Festweg erneuert. Hierfür wird eine einspurige Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen im westlichen Gehweg als Einbahnstraßenregelung in Richtung Bochum-Wattenscheid erforderlich. Der stadteinwärts führende Verkehr wird bis in den Herbst dieses Jahres über die Bochumer Straße umgeleitet.