23. November 2018, 12:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 23. November 2018, 12:12 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Das Referat Kultur kann auch im kommenden Jahr wieder auf Antrag interessierten städtischen Kultur- und Jugendeinrichtungen, Vereinen und freien Künstlerinnen und Künstlern Fördermittel für Projektideen zur Verfügung stellen. Ein formloser Antrag muss bis zum 20. Dezember 2018 im Referat Kultur per Post oder E-Mail eingegangen sein. Gefragt sind kulturelle Bildungsprojekte aus den Bereichen Theater, Tanz, Bildende Kunst, Neue Medien, Film und Fotografie, Musik und Literatur sowie spartenübergreifende Angebote. Dabei sollen sich Zehn- bis 14-Jährige aktiv mit den Kunstformen auseinandersetzen und am kulturellen Leben in Gelsenkirchen teilhaben können.
Seit 2012 nimmt Gelsenkirchen zusammen mit Herten in interkommunaler Zusammenarbeit am Landesprogramm Kulturrucksack NRW teil.
Durch die Förderung des Kulturministeriums NRW konnten in den vergangenen Jahren verschiedene kulturelle Bildungsprojekte aller Kunstsparten neu aufgelegt und umgesetzt werden. Auch außerhalb ihres bekannten Sozialraums konnte es jungen Menschen ermöglicht werden, mittels kultureller Angebote neue Menschen und neue Ufer zu entdecken.
Projektanträge, die folgende Kriterien teilweise oder ganz berücksichtigen, erhalten besondere Beachtung:
- Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein neues Projekt handelt, welches speziell für die Zielgruppe der zehn bis 14-Jährigen entwickelt wird. D. h. Workshops bzw. Projekte ergänzen das übliche Angebot der Einrichtung.
- Jugendlichen sollen zur Eigenkreativität aufgefordert und Talente gefördert werden. Die Zusammenarbeit mit einer Künstlerin / einem Künstler ist gewünscht.
- Projekte, die die interkommunale Zusammenarbeit der beiden Städte Herten und Gelsenkirchen fördert. Ein Austausch unter den beteiligten Jugendlichen in den beiden Städten ist erwünscht.
- Projekte, die auf Kooperationen mit anderen kulturellen Bildungsstätten, Museen, Galerien etc. abzielen. Dies kann zum Beispiel der Besuch eines Theaters oder einer Ausstellung in Gelsenkirchen, Herten oder dem Ruhrgebiet sein.
- Projekte, die die Jugendlichen ansprechen, die in üblicher Weise nicht am kulturellen Leben teilnehmen.
Die Projekte müssen im Zuwendungsjahr 2019 abgeschlossen sein.