03. August 2018, 10:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Schuljahr 2017/18 ist beendet und die Schülerinnen und Schüler genießen die wohlverdienten Sommerferien. Die Einkaufslisten für Schulmaterialien, die für das nächste Schuljahr notwendig sind, haben viele Eltern bereits zu Hause liegen.
Seit August 2018 gibt es daher wieder das sogenannte „Schulbedarfspaket“. Möglich macht dies das Bildungs- und Teilhabepaket, welches es schon im 7. Jahr in Folge gibt. Aus diesem Paket werden Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien zum Beispiel mit dem Schulbedarfspaket finanziell unterstützt.
Beim Schulbedarfspaket haben die Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf insgesamt 100 Euro für jedes Schuljahr, um die benötigten Schulmaterialien wie Stifte oder Hefte zu besorgen. Die erste Rate in Höhe von 70 Euro gibt es jetzt, die zweite Rate von 30 Euro am 1. Februar.
Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen erhalten den Zuschuss ohne Antrag. Nur für neu eingeschulte Kinder müssen die Eltern eine Schulbescheinigung vorlegen.
Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt, dass dies nur auf Antrag gezahlt werden kann. Wer wegen der Ferienzeit vielleicht noch nicht dazu gekommen ist, den notwendigen Antrag zu stellen, hier die gute Nachricht: „Es ist nicht zu spät dafür.“
Das Team Bildung Teilhabe möchte daher alle Eltern einladen, den unkomplizierten Antrag zu stellen. Unter dem Motto „GEfördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“ steht das Bildungs- und Teilhabepaket. Das Referat Erziehung und Bildung hilft hierbei für alle Berechtigten in den zwei Kundenbüros an der Horster Straße 6 und an der Kurt-Schumacher-Str. 4 in Gelsenkirchen.
Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen hier die Anträge gerne entgegen, prüfen die Berechtigungen, sprechen Bewilligungen aus und händigen Teilhabegutscheine direkt aus.
Auch die weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, die Lernförderung und vor allem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Vereinsbeiträge, können hier direkt beantragt werden.
Für Kinder und Jugendliche, die im nächsten Schul- oder Kitajahr in der Schule oder Kita weiterhin am Mittagessen teilnehmen, kann ebenfalls ab sofort wieder ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen beantragt werden.