01. August 2018, 10:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Hunde haben es in Großstädten nicht immer einfach. Nicht nur dass Frauchen und Herrchen oft lange arbeiten, meistens gibt es auch keinen Garten zum Toben zwischendurch. Und wenn man dann zusammen unterwegs ist, darf Hund in viele Läden – insbesondere die, in denen es so lecker duftet – auch nicht mit rein. Und die Leine muss natürlich auch immer dran bleiben: im Wohngebiet, in der City, im Park, …
Klar, das hat alles seinen Sinn. Kann aber auch ganz schön frustrierend sein. Damit das nicht alles ist, was das Hundeleben in Gelsenkirchen zu bieten hat, gibt es aber auch Orte, wo die Leine ab darf, wo Toben absolut erlaubt ist – und keine Gefahr für Hund oder Mensch droht.
Extra dafür geschaffen, um treue Hundeherzen in Schwung zu bringen, sind die Hundefreilaufwiesen
- im Nordsternpark,
- im Bulmker Park und
- im Stadtteilpark Hassel.
So lange alle auf den Wegen bleiben, ist außerdem keine Leine erforderlich
- im Westerholter Wald,
- im Stadtwald (außerhalb des Naturschutzgebiets),
- auf der Löchterheide,
- im Emscherbruch / Resser Mark (außerhalb des Naturschutzgebiets),
- im Landschaftsschutzgebiet Oberscholven,
- im Landschaftsschutzgebiet Eckerresse,
- im Landschaftsschutzgebiet Schaffrath,
- im Landschaftsschutzgebiet Sutumerfeld ,
- im Landschaftsschutzgebiet östlich und westlich der Hattinger Straße (nicht in der städtischen Grünanlage und im Naturschutzgebiet Mechtenberg),
- an den Wegen am Kanal,
- auf den Flächen rund um die Arena (hier gibt es aber Einschränkungen an Veranstaltungstagen, außerdem gilt die Leinenpflicht an den Parkplätzen von Gelsenwasser und im Biotop) und
- auf der Halde Feldmark.
Nach Herzenslust rennen, kebbeln und spielen können Hunde prinzipiell auf sämtlichen weiteren Brachflächen, Feldern, Feldwegen und Wiesen. Davon ausgenommen sind aber beispielsweise Naturschutzgebiete, die städtischen Grünanlagen sowie Plätze, an denen privatrechtliche Verbote gelten. Außerdem gibt es Orte wie Landschaftsschutzgebiete, bei denen nicht nur Menschen, sondern auch ihre vierbeinigen Begleiter auf den Wegen bleiben müssen.