20. Juni 2018, 13:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren sind, werden am 1. August 2019 schulpflichtig. Das Anmeldeverfahren beginnt am 17. September 2018.
Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass, soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, diese bis zur Einschulung durch Sprachförderkurse beseitigt werden.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung der Stadt (Referat Erziehung und Bildung) erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschten Grundschule abzugeben. Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, unbedingt das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, der 29. August 2019. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Erziehung und Bildung zur Verfügung.