25. Januar 2018, 15:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Der bundesweite Lärmaktionsplan des Bundes ist durch das EBA fertig gestellt worden. Die Öffentlichkeit hatte bis Ende August 2017 die Gelegenheit, sich an dieser Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Das EBA hat nun den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.
Am 24. Januar 2018 hat nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Bis zum 7. März 2018 haben die Bürgerinnen und Bürger dann wieder die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Das Eisenbahn-Bundesamt bietet für diese Beteiligung erneut eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Informations- und Beteiligungsplattform laermaktionsplanung-schiene.de. Weitere Fragen können Sie per Mail oder postalisch an das Eisenbahn-Bundesamt richten.