04. Dezember 2017, 11:48 Uhr | GELSENDIENSTE
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Am kommenden Mittwoch werden die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie das Friedhofswesen im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE beraten. Am 14. Dezember 2017 stehen die Satzungen dann zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen.
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat je nach Behältergröße und Leerungsintervall eine Steigerung der Kosten zwischen 3,25 und 3,98 Prozent ergeben. Bei der am häufigsten verwendeten 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung beträgt die Jahresgebühr in 2018 somit 189,15 Euro. Die Gebühr für die Biotonne bleibt bei den Behältern mit einem Volumen von 80, 120 und 240 Litern hingegen gegenüber 2017 unverändert. So kostet die braune 120-Liter-Tonne mit zweiwöchentlicher Leerung weiterhin 37,15 Euro. Lediglich bei den Großbehältern mit 1.100 Volumen erhöht sich die Jahresgebühr um 2,77 Prozent bzw. 7,00 Euro.
Ursächlich für die Kostensteigerungen sind hauptsächlich die gestiegenen Marktpreise für die Entsorgung, Deponierung oder Verwertung verschiedener Abfallarten. Zudem musste bei der Kalkulation ein Anstieg der Sperrmüllmenge berücksichtigt werden. Trotz der erforderlichen Anpassungen wird Gelsenkirchen auch im kommenden Jahr wieder zu den Kommunen in NRW mit den günstigen Abfallgebühren gehören. In 2017 lag Gelsenkirchen mit einer Gesamtgebühr von 219,35 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120-Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen braunen Tonne NRW-weit auf Platz 1 (Quelle: Bund der Steuerzahler NRW).
Während die Kosten für die Straßenreinigung geringfügig steigen, ergibt sich beim Winterdienst ein deutlicher Rückgang. Für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 und Winterdienststufe 3 bedeutet dies insgesamt eine Kostenersparnis von 1,20 Euro im Jahr. Die Gebühr sinkt um 0,91 Prozent auf 130,20 Euro. Hintergrund der Gebührensenkung sind vornehmlich geringere Kosten durch die milden Winter der vergangenen Jahre.
Im Friedhofsbereich hat die Neuberechnung der Gebühren – unter Einbezug der in der Friedhofsentwicklungsplanung vorgesehenen Änderungen bei den Grabarten – zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Während die Kosten für eine Bestattung in einem Erdwahlgrab um 0,70 Prozent sinken, steigen sie beim Urnenreihengrab um 2,61 Prozent.
Allgemeine Informationen:
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkrete Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.