30. Juni 2017, 14:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes begonnen. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt; Ziel ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Von einer Haupteisenbahnstrecke wird bei Schienenwegen gesprochen, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr haben. Unter www.laermaktionsplanung-schiene.de bietet das Eisenbahn-Bundesamt eine Informations- und Beteiligungsplattform zum Lärmaktionsplan an.
Für den Lärmaktionsplan findet in zwei Phasen eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In der ersten Phase vom 30. Juni bis 25. August 2017 können Interessierte einen Fragebogen ausfüllen - online oder per Post. Die Ergebnisse der Befragung fließen dann in den sogenannten "Lärmaktionsplan Teil A" ein. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteilung vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 kann der Lärmaktionsplan Teil A dann bewertet werden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die Informations- und Beteiligungsplattform im Internet beteiligen. Alternativ können Beteiligungen auch per Post geschickt werden an:
Redaktion Lärmaktionsplanung
Postfach 601230
14412 Potsdam
Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann unter der von der Beteiligungsplattform heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht ab sofort zur Verfügung. Einsendeschluss für die erste Beteiligungsphase ist der 25. August 2017.
Weitere Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.