20. Juni 2017, 10:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Schuljahr 2016/17 neigt sich so langsam dem Ende zu und die Sommerferien stehen vor der Tür. In den nächsten Tagen werden wieder viele Schülerinnen und Schüler mit einer Einkaufsliste für Schulmaterialien nach Hause kommen, die für das nächste Schuljahr notwendig sind. Unter dem Motto „GEfördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“ steht in Gelsenkirchen das Bildungs- und Teilhabepaket für alle bedürftigen Kinder zur Verfügung.
Am 1. August 2017 wird daher wieder das sogenannte „Schulbedarfspaket“ fällig. Möglich macht dies das Bildungspaket, welches es schon seit dem Jahr 2011 gibt. Aus diesem Paket werden Kinder und Schülerinnen und Schüler aus geringverdienenden Familien zum Beispiel mit dem Schulbedarfspaket finanziell unterstützt.
Beim Schulbedarfspaket haben die Gelsenkirchener Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf insgesamt 100 Euro für jedes Schuljahr, um die benötigten Schulmaterialien zu besorgen (erste Rate in Höhe von 70 Euro zum 1. August, zweite Rate in Höhe von 30 Euro zum 1. Februar 2018)
Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen erhalten den Zuschuss ohne Antrag. Nur für neu eingeschulte Kinder müssen die Eltern eine Schulbescheinigung vorlegen.
Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt, dass dies nur auf Antrag gezahlt werden kann. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, kann dies natürlich noch nachholen.
Für Kinder, die im nächsten Schul- oder Kitajahr in der Schule oder Kita am Mittagessen teilnehmen, kann ebenfalls ab sofort wieder ein Zuschuss beantragt werden.
Auch die weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, die Lernförderung und vor allem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel Vereinsbeiträge, können beantragt werden.
In den beiden Kundenbüros stehen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Die Anträge werden gerne entgegengenommen, Berechtigungen geprüft, Bewilligungen ausgesprochen und Teilhabegutscheine direkt ausgehändigt.