11. Mai 2017, 13:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Stadt Gelsenkirchen bittet alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, nicht nur in den Ferienzeiten die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente (Reisepass, Personal-ausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis) zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.
Nach dem Personalausweisgesetz sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet gemeldet sind oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, verpflichtet, ein gültiges Personaldokument zu besitzen. Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz eines gültigen Passes erfüllt werden.
Ein Reisepass muss aber nur dann beantragt werden, wenn dies für die Einreise in ein anderes Land vorgeschrieben ist. Auch Kinder benötigen dann ein eigenes Dokument. Entsprechende Informationen müssen alle Reisewilligen in eigener Verantwortung – zum Beispiel im Internet unter www.auswaertiges-amt.de - einholen.
Die Bundesdruckerei benötigt derzeit für die Neuausstellung von Personalausweisen und Reisepässen bis zu vier Wochen. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf eines der BÜRGERcenter der Stadt aufzusuchen. Ansonsten können zeitliche Probleme auftreten.
Zur Antragstellung in den BÜRGERcentern sind grundsätzlich ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild sowie das jeweilige bisherige Dokument mitzubringen. Kann das bisherige Dokument nicht vorgelegt werden, ist eine standesamtliche Urkunde (in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem volljährigen Zeugen) oder das Familienstammbuch mitzubringen. Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. Bei Beantragung eines - vielleicht ersten - Personaldokumentes (Personen unter 16 Jahren) ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Darüber hinaus ist die Mitwirkung der oder des Sorgeberechtigten erforderlich.
Die jeweilige Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Fragen rund um Ausweise und Pässe beantwortet gerne die telefonische Bürgerberatung des Referates Bürgerservice unter der Rufnummer 169 2100.
Für den Besuch im BÜRGERcenter wird ein Termin benötigt. Die Termine können über das Internet auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen unter der Rubrik „Bürgerdienste – Terminvergabe BÜRGERcenter“ oder durch direkte Vorsprache an der Information der BÜRGERcenter oder auch telefonisch unter 169 2100 vereinbart werden.
Sollte der Wunschtermin in einem der beiden BÜRGERcenter bereits belegt sein, besteht die Möglichkeit, auch noch in dem jeweils anderen BÜRGERcenter nach dem Wunschtermin zu schauen.
Die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und im Hans-Sachs-Haus haben montags und dienstags, 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Die BÜRGERcenter Cranger Straße 262 und in der Vorburg Schloss Horst haben montags 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr geöffnet.