09. November 2016, 15:46 Uhr | GELSENDIENSTE
Diese Meldung ist vom 09. November 2016, 15:46 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Aufgrund starker Verwurzelungen besteht in einigen Bereichen des Gehwegs der Schemannstraße eine erhebliche Unfallgefahr. Als Ersatz für die Platanen werden Spitzahorne gepflanzt. Im Vorfeld erfolgt eine Neuordnung der Baumscheiben.. Bildrechte: GELSENDIENSTE
Am Freitag und Samstag dieser Woche werden in der Siegfriedstraße in Bulmke-Hüllen (11.11.2016) und der Schemannstraße in Rotthausen (12.11.2016) Straßenbäume gefällt. Zur Durchführung der Arbeiten ist in beiden Fällen eine Vollsperrung der betroffenen Straßenbereiche erforderlich. Die Anwohner werden gebeten, die ausgeschilderten Parkverbote zu beachten. Während der voraussichtlich jeweils von 6:30 bis 19:00 Uhr andauernden Arbeiten, werden die Mitarbeiter der von GELSENDIENSTE mit der Fällung beauftragten Fachfirma die Erreichbarkeit der Wohnungen für die Anlieger bestmöglich gewährleisten. Die Anwohner wurden bereits per Anschreiben über die Fällmaßnahme informiert.
Sowohl an der Siegfriedstraße als auch der Schemannstraße werden jeweils neun Platanen gefällt. An der Siegfriedstraße sind die Bäume bzw. das Wurzelwerk so stark in den Gehwegbereich hineingewachsen, dass dieser nicht mehr passierbar ist. Nach der notwendigen Überarbeitung des Gehwegs werden zehn Ulmen der schmalkronigen Art „Lobel“ neu gepflanzt. Auf dem Gehweg der Schemannstraße stellen die an der Oberfläche verlaufenden Wurzeln eine erhebliche Unfallgefahr dar. Im Nachgang der Fällarbeiten werden die Baumscheiben neu geordnet und als Ersatz Spitzahorne gepflanzt.
Die Entscheidung zur Fällung von Straßenbäumen obliegt der jeweiligen Bezirksvertretung. Einmal jährlich lädt GELSENDIENSTE deren Mitglieder zu einer Rundfahrt ein, bei der vor Ort die Gründe für den Vorschlag zur Fällung der betroffenen Bäume erläutert und fachlich eingeschätzt werden. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann anschließend in der zuständigen Bezirksvertretung.