17. August 2016, 11:36 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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„Gefördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“: Unter diesem Motto steht in Gelsenkirchen das Bildungs-und Teilhabepaket, das vom Referat Erziehung und Bildung umgesetzt wird. Aus diesem Paket werden Kinder und Schülerinnen und Schüler aus geringverdienenden Familien finanziell unterstützt.
Seit Anfang August gibt es wieder das Schulbedarfspaket. Hier haben die Gelsenkirchener Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine erste Rate von 70 Euro, die zweite Rate gibt es im Februar. Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen, erhalten den Zuschuss ohne Antrag. Nur für neu eingeschulte Kinder müssen die Eltern lediglich im IAG eine Schulbescheinigung vorlegen.
Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt, dass dies nur auf Antrag gezahlt werden kann. Wer den Antrag bisher nicht gestellt hat, kann dies natürlich noch nachholen.
Auch für fällige Mitgliedsbeiträge in vielen Vereinen können die Eltern weiterhin Gutscheine für 120 Euro bekommen. Und auch die weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wie Klassenfahrten und Ausflüge sowie die Lernförderung können abgerufen werden.
Den Berechtigten stehen mehrere Ansprechpartner unter der Telefonnummer 169 3700 zur Verfügung.
In den beiden Kundenbüros in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und in der Bochumer Straße 4 in Gelsenkirchen (hinter dem Hauptbahnhof) stehen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Hier werden die Anträge entgegen genommen, Berechtigungen geprüft, Bewilligungen ausgesprochen und auch Gutscheine ausgehändigt:
Die Öffnungszeiten sind montags von 8 bis 13 Uhr, dienstags von 8 bis 15:30 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.