Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen
Wegweiser zu Recht und Rat
01. Juni 2016, 17:32 Uhr | Verbraucherzentrale NRW - Beratungsstelle Gelsenkirchen
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Kostenfallen bei Freemail-Diensten und Abzocke mit mobilen Zahlungsmitteln. Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Mahnbriefe von Inkassobüros. Für 13.001 Ratsuchende war die Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen 2015 Wegweiser zu Rat und Recht. Insbesondere Klickfallen beim Onlineshopping hat sie ein dickes „Dislike“ erteilt. Erfreulich, dass die Beratungsstelle ein neues Beratungsangebot in ihr Programm aufnehmen konnte: kostenlose Budget- und Rechtsberatung zur Energiearmut.
Fallstricke beim Onlineshopping und Abo-Abzocke
Ab in den Warenkorb, Adressdaten eingeben, Zahlungsart auswählen und Bestellung aufgeben – die Beratungsstellenleiterin berichtet, dass immer mehr Konsumenten die Vorteile des Onlineshoppings zu schätzen wissen: „Doch bereits beim Bestellvorgang können kostenträchtige Gefahren lauern. Dass wesentliche Produktmerkmale oder Endpreise nicht angegeben werden, Kunden bei unbemerkten Extras oder wegen kostenpflichtiger Zahlungsarten draufzahlen, hat 2015 für viele Nachfragen gesorgt“, so Ute Helfferich. Überhaupt: Verbraucherprobleme in der digitalen Welt bestimmen zunehmend den Beratungsalltag. Ob Wettervorhersagen, Rezepte oder Spiele – tausendfach wurden Nutzer bei diesen Anwendungen nicht nur mit Infos oder Unterhaltung versorgt, sondern durch argloses Tippen auf mitgelieferte Werbebanner unbeabsichtigt in ein kostenpflichtiges Abo gelotst: „Von dem angeblichen Vertragsabschluss haben die Betroffenen jedoch erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die Rufnummer des Nutzers war automatisch übermittelt worden, was den Abzockern den Weg zum Mobilfunkanbieter weist und die Zahlung ausgelöst hatte“, zeigt Ute Helfferich, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen die Fallstricke beim WAP-Billing auf, dem unkomplizierten Bezahlen per Smartphone. In der Beratungsstelle gab es nicht nur Hinweise zum Sperren solcher Abofallen, sondern auch rechtliche Hilfestellungen, um unrechtmäßig einbehaltene Beträge zurückzuholen.
IP Spoofing
Unter dem Deckmantel von Deutscher Rentenversicherung, Verbraucherzentrale oder Microsoft hatten Gauner per Telefon versucht, Kontodaten oder Passwörter auszuhorchen oder Geldzahlungen einzutreiben. „Was sich zunächst abenteuerlich anhört, ist in Zeiten der IP-Telefonie mit einem einfachen Trick zu bewerkstelligen. Der Telefonanschluss wird so manipuliert, dass beim Angerufenen auf dem Display eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird“, berichtet Ute Helfferich, dass die Masche des IP Spoofing für Ärger und Verunsicherung sorgte.
Kreditfallen
„Vorsicht: Das ist ein Kredit!“ – mit dieser Warnung hat die Verbraucherzentrale die Stolperfallen kreditfinanzierter Käufe in den Blick genommen. „Die Werbung für Fernseher, Smartphone oder Sofa trommelt für die unkomplizierte Wunscherfüllung durch Null-Prozent-Finanzierung, Sofortkredit oder verlockend klingende Ratenzahlungen. Doch häufig werden diese Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang", so Astrid Simon. Die Beratungsstelle gab zum einen Hilfestellungen, um gängigen Verkäuferargumenten zu widerstehen und die eigene finanzielle Belastungsgrenze realistisch auszuloten. Zum anderen gab es praktische Hinweise, um das Kleingedruckte auf Fallstricke zu prüfen und gegen überflüssige und teure Zusatzverträge gewappnet zu sein.
Auch erste Verbraucherprobleme von Flüchtlingen sind bei der Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein kostenloses Smartphone oder Tablet versprochen, sie damit dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger Laufzeit gelockt“, zeigt Ute Helfferich auf, dass die Unerfahrenheit dieser Menschen zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch die Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit Abschlägen für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für den Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt. Die Beratungsstelle gibt etwa in Vorträgen insbesondere Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe gezielt Hilfestellungen, damit Integration auch im Verbraucheralltag gelingt.
Berechnung von Abschlägen
Ein häufiges Verbraucherärgernis bei Energierechnungen hat die Verbraucherzentrale NRW 2015 vor Gericht klären lassen. „Vielfach wurde beklagt, dass Energieversorger die Abschläge für Strom nach Gutdünken anstatt nach dem tatsächlichen Verbrauch berechneten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass der tatsächliche Verbrauch hierfür Maßstab sein muss und sich die Abschlagsforderung hieran zu orientieren hat“, zeigt Ute Helfferich, dass verbraucherfreundliche Rechtsprechung umgehend Niederschlag im Verbraucheralltag findet: „wir haben Ratsuchenden dann mit auf den Weg gegeben, dass sie ihren Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge zu senken. Zum Beispiel, wenn Haushaltsmitglieder ausziehen und sich dadurch der Verbrauch ändert.“
"Besser heizen - Kosten regeln"
Mit der Kampagne „Besser heizen – Kosten regeln“ hat die Verbraucherzentrale auch in Gelsenkirchen Wissenswertes zum Energiesparen für jedes Budget mit auf den Weg gegeben. Zudem hat sie aufgezeigt, dass ein Wechsel des Gastarifs viele Haushaltskassen sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind dabei vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen, die richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere Vorsicht bei Bonusversprechen entscheidend“, erläutert Ute Helfferich die Formel, um mit Sicherheit den günstigsten Gastarife zu finden.
Verbraucherzentrale macht Schule
Auch 2015 hat die Verbraucherzentrale Schule gemacht: Mit 85 Veranstaltungen rund um die Themen Geld, Internet und Smartphonenutzung hat sie 1.602 Schülerinnen und Schülern in Gelsenkirchener Schulen das kleine Einmaleins des Verbraucheralltags nahe gebracht.