01. Juni 2016, 13:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Regelmäßige Lebensmittelkontrollen sind in Nordrhein-Westfalen nun kostenpflichtig. Das wurde vom Land NRW mit der 30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 26. April 2016 festgeschrieben. Betroffen sind Lebensmittelbetriebe, aber auch Betriebe, die mit Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln oder Futtermitteln zu tun haben. In Gelsenkirchen wird dies voraussichtlich zu 1.600 zusätzlichen Gebührenbescheiden pro Jahr führen.
Wie häufig ein Betrieb planmäßig überprüft wird hängt von seiner Risikobeurteilung ab. In die Risikobeurteilung fließen unter anderem die Betriebsart, das Verhalten des Unternehmers, die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen, das Hygienemanagement ein. Je schlechter ein Betrieb bei diesen Punkten abschneidet, desto häufiger sind Regelkontrollen durchzuführen.
Ist die regelmäßige Überprüfung vor Ort innerhalb einer Stunde abgeschlossen, so wird eine Gebühr von 57 Euro plus 20 Euro Wegstreckenentschädigung fällig. Dauert die Überprüfung vor Ort länger als eine Stunde, so wird nach zeitlichem Aufwand abgerechnet.
Bereits seit 2007 werden Gebühren für die Nachkontrollen erhoben. Keine Gebühr wird fällig, wenn eine Kontrolle außerplanmäßig aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung stattfindet.