21. Januar 2016, 11:06 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bei einer gemeinsamen Objektprüfung in Bulmke-Hüllen und Bismarck an der Deichstraße, der Hertastraße und in zwei Gebäuden an der Florastraße konnten durch den Kommunalen Ordnungsdienst, die Wohnungsaufsicht, die Bauaufsicht und die Polizei Gelsenkirchen erhebliche Mängel und Verunreinigungen festgestellt werden.
Weiterhin hielten sich neun unangemeldete Personen in den Wohnungen auf. Sie wurden aufgefordert, sich beim Referat Bürgerservice anzumelden. Angemeldete Personen, die nicht angetroffen wurden und deren Verbleib nicht geklärt werden kann, werden durch die Stadt abgemeldet.
Die Objektprüfungen waren intensiv durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst vorbereitet worden und liefen ohne Zwischenfälle ab.
In dem Gebäude an der Deichstraße wird eine nicht genehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Wohnung im Dachgeschoss bewohnt. Zudem besteht eine Gefahr für die Bewohner aufgrund eines fehlenden zweiten Rettungsweges. Die Bewohner wurden in Landessprache schriftlich und mündlich dazu aufgefordert, die Wohnung bis zum 25. Januar 2016 zu verlassen. Daneben wurde eine illegale Verkabelung entfernt. Die Polizei hat dazu eine Strafanzeige angekündigt. Die bei einer früheren Objektprüfung festgestellte Ablagerung von Altreifen in einer Laube im Garten wurde bisher nicht entfernt.
In dem Haus an der Hertastraße musste ebenfalls ein illegal verlegtes Stromkabel entfernt werden. Durch den Notdienst der ELE wurde ein Stromdiebstahl im zweiten Obergeschoss beendet. Der Vorfall wird von dort zur Anzeige gebracht. Die Wohnungen im Dachgeschoss sowie die Balkone an dem Objekt sind nicht genehmigt. Die Bauaufsicht hat dazu ein Verfahren eingeleitet.
Zusätzlich wurde eine starke Vermüllung in dem Gebäude festgestellt. Der Eigentümer wird aufgefordert, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
In dem Gebäude an der Florastraße wurde ein fehlendes Flurfenster durch eine Tischlerei gesichert und die defekte Scheibe der Hauseingangstür entfernt. Die Wohnung im Anbau ist nicht genehmigt. Die Bauaufsicht hat ein Verfahren mit kurzer Fristsetzung eingeleitet.
Bei dem zweiten Gebäude an der Florastraße handelt es sich um ein Nebengebäude, das ursprünglich für eine Nutzung zu Büro- und Werkstattzwecken genehmigt wurde. Mittlerweile wurden in diesem Objekt vier Wohnungen eingerichtet, die derzeit alle bewohnt werden. Die Bauaufsicht wird ein entsprechendes Verfahren gegen den Eigentümer einleiten. Auch hier wurde eine starke Vermüllung festgestellt.