07. Dezember 2015, 13:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Vorbereitungen für die Sperrung der Kurt-Schumacher-Straße für schwere Nutzfahrzeuge zwischen der Caubstraße und der Berliner Brücke in Richtung Süden und zwischen der Berliner Brücke und der Uferstraße sind nahezu abgeschlossen. Die zur Reduzierung der Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM 10) beschlossene Umleitung für LKW wird in den kommenden Tagen umgesetzt. Ab dem 8. Dezember 2015 wird die entsprechende Beschilderung entlang der Kurt-Schumacher-Straße hängen.
Ab dann wird die Kurt-Schumacher-Straße für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen in Fahrtrichtung Süden ab Caubstraße gesperrt. Diese Fahrzeuge fahren dann über die westliche Caubstraße und die Straße Am Schalker Bahnhof zurück auf die Kurt-Schumacher-Straße.
In Fahrtrichtung Norden werden die schweren Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen im Durchgangsverkehr ab der Rampe zur Berliner Brücke über die Gewerkenstraße, Grothusstraße und Uferstraße umgeleitet.
Busse sind von dieser Regelung ausgenommen.
Da das LKW-Verbot in Fahrtrichtung Nord-Süd mit dem Zusatzzeichen „Anlieger bis Hubertusstraße frei“ versehen werden soll, sind alle Gewerbebetriebe nach wie vor erreichbar. Alle LKW über 3,5 Tonnen, die weiter südlich ihr Ziel haben, müssen jedoch einen Umweg in Kauf nehmen.
Das LKW-Verbot in Fahrtrichtung Süd-Nord betrifft nur den reinen Durchgangsverkehr. Eine Einschränkung der Erreichbarkeit mit LKW für die anliegenden Gewerbebetriebe ergibt sich dadurch nicht.
Zur Erprobung der verkehrsregelnden Maßnahmen ist die Sperrung zunächst auf ein Jahr befristet. Es werden begleitende Verkehrszählungen (vorher/nachher) durchgeführt.