24. November 2015, 10:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ im Juli 1933 deklarierten die Nationalsozialisten Menschen mit Behinderung, Schwache und Kranke als „lebensunwert“. Sie waren per Gesetz zunächst zur Erfassung, dann zur Zwangssterilisierung freigegeben bis die Verfolgung im gezielten Krankenmord („Euthanasie“) endete. Auch für viele Menschen aus Gelsenkirchen bedeutete dieses Gesetz Stigmatisierung, Verfolgung und Tod. Wie dieses Gesetz und von welchen Akteuren umgesetzt wurde, soll auch am Beispiel der Gelsenkirchener Stadtverwaltung aufgezeigt werden.
Zum Vortrag mit anschließender Diskussion von Sara Demiriz, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, lädt das Institut für Stadtgeschichte herzlich am Mittwoch, 25. November 2015, um 19 Uhr in die Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“, Cranger Straße 323 ein.