24. August 2015, 11:06 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 24. August 2015, 11:06 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 geboren sind, werden am 1. August 2016 schulpflichtig. Das Anmeldeverfahren beginnt am 31. August 2015.
Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass, soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, diese durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung des Referates Erziehung und Bildung erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschte Grundschule abzugeben.
Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes unbedingt mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, der 25. August 2016. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Erziehung und Bildung unter der Rufnummer 169-91 24 zur Verfügung.