12. August 2015, 10:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Zur Nachfolgenutzung des Areals Amtsgericht Buer an der Goldbergstraße findet eine Bürgeranhörung statt, bei der die städtebaulichen Entwürfe, die Ziele und Inhalte des Bebauungsplans sowie der weitere Ablauf der Planung erläutert werden soll. Die planerische Konzeption orientiert sich am benachbarten „Wohnpark am Goldberg“ und sieht den Bau von Mehrfamilienhäusern vor. Die Versammlung
Dienstag, 25. August 2015, 18 Uhr,
Rathaus Buer, Sitzungszimmer Cottbus
(Raum Nr. 273),
Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen.
Die Teilnehmer der Veranstaltung haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der Versammlungsraum ist eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, um Gelegenheit zur vorherigen Einsicht in die Pläne zu geben. Ein Planer ist anwesend. Die Pläne sind außerdem nach der Bürgeranhörung beim Referat Stadtplanung, Rathaus Buer, 3. Etage, Zimmer 305 einzusehen.
Die beiden bisherigen Gelsenkirchener Amtsgerichte werden ab 2016 im Stadtteil Ückendorf in einem Neubau zusammengelegt. Nach Stilllegung des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Nord steht das Grundstück an der Goldbergstraße für eine Folgenutzung zur Verfügung.
Angesichts der Nähe zur Buerschen Innenstadt, zum Zentralen Omnibusbahnhof, zu verschiedenen Kindergärten und Schulen sowie zum Naherholungsgebiet Westerholter Wald ist an diesem Standort die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes geplant. Um den Wohnungsbau ermöglichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.