07. August 2015, 10:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bereits seit zehn Jahren steuert die Verwaltung in Kooperation mit Industrie- und Handelskammer und Einzelhandelsverband auf der Grundlage eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes aktiv die Entwicklung des Einzelhandels. Die Stärkung der bestehenden Zentren und die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung sind dabei die vorrangig verfolgten Zielsetzungen.
Sowohl Veränderungen in der Handelslandschaft von Gelsenkirchen als auch neue rechtliche Entwicklungen machen es notwendig, das Einzelhandelskonzept zu aktualisieren. Das neue Konzept zeigt unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen auf, an welchen Stellen im Stadtgebiet Einzelhandelsentwicklungen wünschenswert und sinnvoll für die Stadtentwicklung sind und welche Entwicklungsspielräume zur Verbesserung des Warensortiments gegeben sind. Damit ermöglicht das Konzept eine positive Planung für die Weiterentwicklung von Einzelhandelsstrukturen und trägt damit zur Sicherung und Stärkung der vorliegenden ausgewogenen, hierarchisch gegliederten Versorgungsstruktur bei. Wie das bisherige Einzelhandelskonzept bietet das neue Konzept somit eine transparente Grundlage zur Steuerung von Standortentscheidungen und gewährleistet Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer, Einzelhändler, Projektentwickler, Politik und Verwaltung.
Am 25. Juni 2015 hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen die vierwöchige Auslegung des neuen Einzelhandelskonzeptes für Bürgerinnen und Bürger sowie für Behörden und Institutionen, die öffentliche Belange vertreten, beschlossen. Die Auslegung erfolgt im Rathaus Buer, im Ausstellungsbereich vor Zimmer 402 im Zeitraum vom 10. August 2015 bis zum 11. September 2015 zu den üblichen Dienststunden.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter folgendem link:
http://stadtplanung.gelsenkirchen.de/04_Bauleitplanung/default.asp