04. September 2024, 14:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 04. September 2024, 14:48 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Stadt bietet jetzt zwei neue digitale Dienstleistungen an: Die einfache Melderegisterauskunft und der Antrag auf Einbürgerung stehen ab sofort im Serviceportal als Online-Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Erweiterungen basieren auf den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und bieten der Bürgerschaft eine noch komfortablere Nutzung der städtischen Dienstleistungen. Für den Zugang zu beiden Angeboten ist eine Registrierung über die BundID erforderlich.
Einfache Melderegisterauskunft
Gemäß §§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG) können Bürgerinnen und Bürger bei der Meldebehörde Auskünfte aus dem Melderegister erhalten. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst Informationen wie Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie gegebenenfalls den Sterbefall einer Person. Diese Auskunft kann ohne Angabe von Gründen nun bequem online unter serviceportal.gelsenkirchen.de/einfache-melderegisterauskunft beantragt werden.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft in Höhe von 11,00 Euro muss online per E-Payment (PayPal oder Giropay) bezahlt werden.
Antrag auf Einbürgerung
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung des Online-Dienstes zur Einbürgerung. Dieser neue Service erleichtert den Zugang zu wichtigen Informationen und ermöglicht es den Antragstellenden, den komplexen Prozess der Einbürgerung digital zu beginnen und zuvor mittels eines Quick-Check eine unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen zu erhalten. Anforderungen für die Einbürgerung sind unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Die Stadt Gelsenkirchen weist zudem auf die im Juni 2024 in Kraft tretenden Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes hin. Für bestimmte Personen kann die Einbürgerung künftig nach fünf statt acht Jahren erfolgen, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Unter besonderen Voraussetzungen ist dies sogar nach drei Jahren möglich. Gleichzeitig werden die Kriterien an das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung verschärft.
Die Einbürgerungsgebühren betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für Kinder und müssen online per E-Payment (PayPal oder Giropay) beglichen werden.
Ausführliche Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter www.gelsenkirchen.de/einbuergerung.
Mit der Einführung dieser digitalen Services trägt die Stadt Gelsenkirchen dazu bei, Behördengänge weiter zu vereinfachen und den Zugang zu wichtigen städtischen Verwaltungsleistungen zu erleichtern.
Weitere Informationen zu den beiden Serviceangeboten finden Sie auf der Website der Stadt Gelsenkirchen unter: https://serviceportal.gelsenkirchen.de