Interkulturelle Projekte können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit bis zu 2.000 Euro durch den Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit gefördert werden. Grundlage hierfür bilden die „Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO) und interkulturellen Initiativen“, die vom Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 beschlossen wurden.
Postalische Anschrift:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Zuwanderung und Integration / Kommunales Integrationszentrum Gelsenkirchen
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Alternativ kann der Antrag auch digital per E-Mail an folgende Adresse übersandt werden:
47-ki@gelsenkirchen.de
Nach Ablauf der Frist eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Es wird darum gebeten, für die Antragstellung ausschließlich die untenstehenden Vordrucke zu verwenden sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Antrag beizufügen.
Bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf im Rahmen der Antragstellung steht Herr Mustafa Cetinkaya (Integrationsbeauftragter im Referat Zuwanderung und Integration) gerne per E-Mail unter mustafa.cetinkaya@gelsenkirchen.de oder telefonisch unter +49 (209) 169-3925 zur Verfügung.