Der Landschaftsplan ist in Nordrhein-Westfalen das entscheidende Instrument zur örtlichen Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege sind in ihm darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich. In Gelsenkirchen betrifft das eine Fläche von 48,33 km² und damit knapp die Hälfte des Stadtgebiets. Verantwortlich für die Aufstellung der Landschaftspläne in NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Im Landschaftsplan sind zum einen behördenverbindliche Entwicklungsziele für die Landschaft räumlich festgelegt, zum anderen erfolgen auch allgemein verbindliche Festsetzungen. Diese gelten für alle Bürgerinnen und Bürger. Entwicklungsziele sind zum Beispiel die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ oder die „Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft“.
Rechtsverbindlich gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern festgesetzt werden zum Beispiel Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile.
Neben der Planung dient der Landschaftsplan auch der Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur und Landschaft. Für die Umsetzung der Maßnahmen mit Fördermitteln ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Die Aufstellung des Landschaftsplan unterliegt dem Referat Stadtplanung.
Der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen wurde am 12. Oktober 2000 rechtskräftig und ist in den vergangenen Jahren in insgesamt 26 Änderungsverfahren geändert worden. Er besteht aus einer Entwicklungskarte, einer Festsetzungskarte und einem Textteil.
Nach einer „Laufzeit“ von 20 Jahren ist der Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 zwischenzeitlich in Teilen nicht mehr aktuell. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet beschlossen und den Geltungsbereich festgelegt.
Der neue Landschaftsplan wird einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Gelsenkirchen leisten.