Zur Verbesserung der Wohnungsbestände können im Rahmen der investiven Bestandsförderung verschiedene Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden. Für diese Maßnahmen stellt das Land NRW zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag ein Tilgungsnachlass gewährt werden.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigen von Objekten mit ausreichender Bonität gewährt.
Was wird gefördert?
- Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Modernisierung im Wohnungsbestand
- Bauliche Anpassung und Umbau von bestehenden vollstationären Pflegeeinrichtungen
- Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten
- Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Gebäuden
- Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
Für eine weitergehende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.