Das Standesamt Gelsenkirchen stellt aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Geburtenregister 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Sofern Sie Kopien oder beglaubigte Kopien von Urkunden aus älteren Registern (ab 1874) benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung.
Urkunden erhalten die beurkundete Person selbst, sein Ehegatte, Lebenspartner, seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Die anfordernde Person muss mindestes 16 Jahre alt sein.
Bitte fordern Sie Ihre Urkunden online im Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen an. Aktuell ist es nur in dringenden Notfällen möglich, Ihre Urkunden persönlich vor Ort abzuholen. Telefonisch können Personenstandsurkunden grundsätzlich nicht angefordert werden.
Sie können Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden über unser Serviceportal anfordern. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig beim Servicekonto NRW registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal.
Bitte beachten Sie:
- Mit der Beantragung von Dokumenten auf den Folgeseiten stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu, die Sie im Abschnitt "Mehr Informationen" finden.
- Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung:
- Giropay
- SEPA Lastschrift
- PayPal
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Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind.
- Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei.
- Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen.
- Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte planen Sie einen Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen ein. Deshalb bitten wir Sie, von kurzfristigen Nachfragen abzusehen.