Ladeinfrastrukturausbau in Gelsenkirchen
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Ladesäulen auf öffentliche Flächen
Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur als grundlegende Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Elektromobilität. Hierzu stellt sie im Rahmen der Sondernutzung bedarfsgerecht Flächen im öffentlichen Raum für Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Widerruf erteilt. Interessierte Ladepunktbetreiberinnen und -betreiber können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren.
Vergabe des ersten Standortbündels startet
Im aktuellen Aufruf stellt die Stadt Gelsenkirchen über 50 vorgeprüfte Standorte zur Verfügung, die zu fünf Bündeln mit jeweils elf bis zwölf Standorten zusammengefasst sind. Zur Erprobung des Verfahrens wird vorerst ein einzelnes Bündel herausgegeben, das „Los 1“. Die Standorte des Loses können Sie dem Geoatlas entnehmen, oder der Datei LIS-Ausbau Gelsenkirchen - Los 1.
Verfahren
Eine Antragstellung für das erste Los ist vom 28. November 2025 bis 28. Januar 2026 möglich. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge sind ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen.
Um die Verteilung von Flächen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur transparent sowie diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, hat die Stadt Gelsenkirchen eine allgemeingültige Richtlinie entwickelt. Die Richtlinie für die Erlangung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen gibt die einzelnen Schritte des Verfahrens sowie die technischen und rechtlichen Anforderungen für interessierte Ladepunktbetreiberinnen und -betreiber vor.
Die Erlangung einer Sondernutzungserlaubnis für Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur auf Gelsenkirchener Stadtgebiet ist ausschließlich im Rahmen der Teilnahme an diesem sowie kommenden Verteilungsverfahren möglich.
Antrag auf Zuteilung eines Standortbündels/mehrerer Standortbündel für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum in der Stadt Gelsenkirchen
Soltlen Sie Probleme mit dem Online-Formular haben, nutzen Sie bitte den PDF-Vordruck und senden ihn an maik.luksch@gelsenkirchen.de.