Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunalen Integrationszentren im Rahmen seines Präventionsprogramms "Sicherheit, Migration und Prävention" bei der Umsetzung präventiver und integrativer Maßnahmen in ihren Kommunen. Ein Schwerpunkt dieses Programms liegt im Bereich der Prävention und der Förderung des Ehrenamtes und der Integrationsarbeit. Im Rahmen dieser Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von 58.000 Euro zur Verfügung, die über die Kommunalen Integrationszentren vergeben werden. Die Förderung erfolgt über die Kommunalen Integrationszentren (KI) und richtet sich an Maßnahmen, die auf die Förderung der Resilienz von Geflüchteten und Neuzugewanderten sowie auf primärpräventive Ansätze abzielen.
Ziel ist es, durch gezielte Projekte und das Engagement Ehrenamtlicher gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, demokratische Werte zu stärken und die Gefahr von Radikalisierung zu mindern. Das Kommunale Integrationszentrum Gelsenkirchen nimmt Anträge für das Jahr 2025 entgegen.
- Baustein A: Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Baustein B: Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Baustein C: Demokratiebildung
- Baustein D: Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und deren Austausch untereinander
Gefördert werden ausschließlich Sachausgaben. Personalkosten sind nicht förderfähig.
Der Antrag auf Förderung kann bis zum 15. Juni 2025 beim Referat Zuwanderung und Integration - Kommunalen Integrationszentrum Gelsenkirchen gestellt werden. Ein entsprechendes Formular steht zum Download zur Verfügung.
Nach Bewilligung wird ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Die Fördermittel müssen entsprechend des Zuwendungszwecks eingesetzt werden. Ein Nachweis über die Verwendung ist bis spätestens 31. Januar 2026 einzureichen.
Es erfolgt eine inhaltliche Prüfung und Bewertung der Projektanträge durch das Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum. Grundlage für die Bewertung der Anträge ist die Einhaltung der vom Referat Zuwanderung und Integration herausgegebenen Leitfadens zur Förderung des Ehrenamtes und der Prävention. Darüber hinaus sollen sich die geplanten und beantragten Maßnahmen an den Bedarfen der Neuzugewanderten in den Stadtteilen und Quartieren orientieren. Des Weiteren sollen verstärkt Projekte gefördert werden, die die Orientierung und Integration von Geflüchteten aus den aktuellen Kriegsgebieten und Neuzuwanderern aus den östlichen EU-Staaten stärken. Zudem sollen verstärkt präventive Maßnahmen im Sinne der Demokratiebildung umgesetzt werden. Wichtig ist eine verlässliche Zusammenarbeit des Antragstellers mit der Stadt Gelsenkirchen sowie eine Teilnahme des Antragstellers in Netzwerken, wie z.B. dem Runden Tisch Ehrenamt oder dem Runden Tisch Flüchtlinge.
Der maximale Zuschuss pro Projektantrag beträgt 4.000 Euro (Mehrfachanträge sind möglich).
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns auf Ihren Antrag.
Ihren Antrag senden Sie bitte postalisch an
Stadt Gelsenkirchen
Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum
Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen
oder per E-Mail an
henri.guder@gelsenkirchen.de oder
annika.zwick@gelsenkirchen.de
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Henri Guder und Annika Zwick unter +49 (209) 169-6112 bzw. -5585 gerne zur Verfügung.