Bei bestimmten Genehmigungsverfahren, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt werden, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Bei solchen Verfahren wird das Vorhaben von der zuständigen Genehmigungsbehörde öffentlich ausgelegt. Betrifft das Vorhaben eine Anlage, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sind der Antrag und die Unterlagen auch in den Gemeinden auszulegen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt.
Die Auslegung wird dadurch bewirkt, dass die Dokumente auf einer Internetseite der zuständigen Behörde(n) zur Einsicht für jedermann zugänglich gemacht werden. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden ggf. gegen das Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwände mit dem Antragsteller und den Einwendern erörtert.
Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen (Industrial Emissions Directive) sind gemäß Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.