Wo Häuser oder Straßen gebaut werden, wird Natur und Landschaft beeinträchtigt oder geht verloren. Solche Bauvorhaben sind damit ein Eingriff in Natur und Landschaft. Der dadurch hervorgerufene Verlust der Natur muss wieder ausgeglichen, beziehungsweise kompensiert werden.
Dieser Ausgleich kann dabei in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen. In der Regel wird der Ausgleich an der Stelle gefordert, an der auch der Eingriff erfolgt. Werden etwa durch den Bau eines Wohnhauses Flächen dauerhaft versiegelt (asphaltiert, gepflastert) oder Bäume gefällt, müssen auf dem Grundstück selbst oder in der Nachbarschaft Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs durchgeführt werden.
Seit dem 1. Januar 2001 können Eingriffe in Natur und Landschaft aber nun auch an anderer Stelle ausgeglichen werden. Neben dieser räumlichen Entkoppelung können aber auch Maßnahmen zum Ausgleich bereits im Vorfeld durchgeführt werden und zu einem späteren Zeitpunkt mit ihnen verrechnet werden.
Vorgezogene durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen kommen Natur und Landschaft frühzeitig zugute. Im Zusammenhang mit anderen naturschutzfachlichen Planungen (Landschaftsplanung, Biotopverbundplanung) kann ein Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzziele der Gemeinde geleistet werden. Neben der zeitlichen Komponente, sind räumliche Aspekte zu bedenken. So ist es naturschutzfachlich und aus Gründen einer kostengünstigen Pflege empfehlenswert, Ausgleichsmaßnahmen in einem Raum zu konzentrieren.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Gemeinde vorfinanziert und zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet. Diese Flächen- und Maßnahmenbevorratung erfolgt durch das sogenannte "Ökokonto".
In einem Ökokonto werden sogenannten Ökopunkte oder auch Wertpunkte bevorratet. Diese Punkte können gesammelt werden, indem man Flächen durch ökologische Maßnahmen aufwertet. Dabei wird für die Berechnung der Ökopunkte bei der Stadt Gelsenkirchen die „Bewertungsmethode RE“ angewendet – siehe unten. Darin aufgelistet sind verschiedene Biotope in Biotopwertlisten. Je höher der ökologische Wert eines Biotops, desto mehr Punkte werden pro Quadratmeter vergeben.
Einem Acker wird beispielsweise 1 Ökopunkt pro Quadratmeter zugeteilt, während einer deutlich ökologisch wertvolleren Obstwiese mitunter 7 Ökopunkte angerechnet werden können. Um Ökopunkte im Ökokonto anzuhäufen, kann man also auf einen Acker eine Obstwiese anlegen. Wenn man später durch ein Bauvorhaben an anderer Stelle ein kleines Waldstück rodet, kann man auf die Punkte, der Obstwiese zurückgreifen und hat damit die Kompensation für den Eingriff gleich miterledigt. Sobald eine Fläche aus dem Ökokonto für ein Bauvorhaben ausgebucht wird, verwandelt sie sich von einer Ökokontofläche in eine Kompensationsfläche und wird in das Kompensationsflächenkataster der Stadt aufgenommen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat am 16.12.1999 beschlossen, ein solches städtisches Ökokonto einzurichten. In den vergangenen Jahren wurde in Gelsenkirchen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt und damit ein Guthaben im Ökokonto gebildet. Über die einzelnen Einbuchungen in das städtische Ökokonto für die Bauleitplanung entscheidet jeweils der Rat der Stadt.
Neben dem städtischen Ökokonto gibt es in Gelsenkirchen auch private Ökokonten, denn alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, im Vorgriff auf einen späteren Eingriff Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen müssen jedoch vor ihrer Durchführung mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und geprüft werden.
Setzen Sie sich also gerne mit uns in Verbindung. Wir beraten und helfen gerne bei der Einrichtung Ihres Ökokontos.