Kompensationsflächen sind die Flächen, die bereits mit den notwendigen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren belegt wurden. Dabei wird ein Eingriff in Natur und Landschaft, gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgeglichen, zum Beispiel anhand einer Aufforstung oder der Anlage von Amphibiengewässern.
Im Zusammenhang mit der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft und der Einstellung von Flächen in das Ökokonto, ist das Führen eines Verzeichnisses über die Kompensationsmaßnahmen entsprechend erforderlich (§ 34 LNatschG NRW (zu § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes)). Dieses Verzeichnis führt die unteren Naturschutzbehörde für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Werden Flächen aus dem Ökokonto für Kompensationsmaßnahmen verwendet, gehen diese Flächen in das Verzeichnis der Kompensationsmaßnahmen über.
Das Verzeichnis ist eine behördeninterne Hilfe bei der Prüfung der Verfügbarkeit potenzieller Kompensationsflächen. Es hilft zum Beispiel eine "doppelte Belegung“ von Kompensationsflächen zu vermeiden. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Instrument bei der Gewährleistung der Umsetzung von Maßnahmen und ihrer Kontrolle, dem sogenannten Monitoring.