Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im März 2024 die "Biodiversitätsstrategie für die Stadt Gelsenkirchen" als Leitbild und Richtschnur zur Sicherung und Förderung von Pflanzen, Tieren und deren Lebensräumen als Grundlagen der Artenvielfalt im Stadtgebiet beschlossen.
Anlass und Ziel der Gelsenkirchener Biodiversitätsstrategie ist es, das Querschnittsthema „Erhalt der Biodiversität“, wie in der "Charta Grüne Infrastruktur" erklärt, durch ein stadtspezifisches Konzept im Verwaltungshandeln und in der Stadtgesellschaft zu verstetigen. Dazu werden in der Biodiversitätsstrategie für die Stadt Gelsenkirchen die strategischen Ansätze der europäischen Ebene sowie der Bundes- und Landesebene berücksichtigt und die spezifischen regionalen Ansätze der Regionalen Biodiversitätsstrategie aufgenommen.
Im Ergebnis wird ein Katalog mit konkreten Maßnahmen für sechs Handlungsfelder definiert, (die sich in 33 Themenfelder aufgliedern):
- Grün- und Freiflächen
- Gewässer
- Produktion (Wald und Forst/ Landwirtschaft/ Jagd und Fischerei)
- Biotop- und Artenschutz
- Teilhabe
- Verwaltung
Für die 33 Themenfelder werden insgesamt 133 Ziele formuliert, die unter Würdigung der bestehenden rechtlichen Bindungen und planerischen Vorgaben, durch 325 konkrete Maßnahmen / Handlungen gestützt werden.
Diese Maßnahmen / Handlungen sind aufgeteilt in Maßnahmen,
- die sich bereits in der Umsetzung befinden und etabliert sind (139),
- in Maßnahmen, die kurzfristig, bei Ressourcenverfügbarkeit oder durch einfache strukturelle Anpassungen, umsetzbar werden (115) und
- Maßnahmen, die eines längeren Vorlaufs / Prozesses oder finanzieller Aufwendungen (71) bedürfen.
Nach politischem Beschluss der Biodiversitätsstrategie für die Stadt Gelsenkirchen können nun für die konkretisierenden Planungen, die Ausarbeitung der Maßnahmenblätter und die Maßnahmenumsetzung
Förderprogramme auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene genutzt werden.