Sie ist in Anhang IV der Flora–Fauna-Habitat Richtlinie gelistet und somit europaweit streng geschützt. In NRW ist sie als „gefährdet“ eingestuft und gehört zu den planungsrelevanten Arten.
Die Kreuzkröte (Epidalea calamita) ist unsere kleinste heimische Krötenart. Die Weibchen erreichen eine Körpergröße von 5 -7 cm, die Männchen sind kleiner zwischen 4 – 6 cm. Man erkennt sie an ihrem charakteristischen gelben Streifen, der sich über ihr „Kreuz“ erstreckt. Wie die meisten Krötenarten bewegen sie sich selten hüpfend fort, sondern laufen eher mausartig.
Die Kreuzkröte ist eine „Pionierart“, d. h. sie kann schnell neu geschaffene Lebensräume besiedeln. Somit bevorzugt sie karge, vegetationsarme Gewässer, wie z. B. auch temporäre Wasserstellen wie Pfützen, Ackerfurchen, Baugruben oder Fahrrillen, Abgrabungsflächen oder Bergehalden. Da solche Gewässer schnell wieder austrocknen, gehört die Kreuzkröte zu den Amphibienarten in Mitteleuropa mit der schnellsten Larvalentwicklung.
Die Populationsbestände der Kreuzkröte gehen zurück. In Gelsenkirchen wurden für diese bedrohte Tierart bereits zahlreiche Ersatzbiotope geschaffen, die die Kröten erfolgreich angenommen haben.