Zu den besonders rückläufigen Brutvögeln gehören Arten der Wiesen- und Feuchtlebensräume - Bericht der Bundesregierung an die EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie 2019.
Feld- und Wiesenvögel sind Arten der offenen Kulturlandschaft. Sie besiedeln in der Regel vorwiegend Feuchtgrünland und nutzen dieses als Rast-, Durchzugs- oder Brutgebiet. Sie brüten am Boden und ziehen dort ihre Jungen auf. In den letzten Jahrzehnten haben sie einen dramatischen Rückgang erfahren, der auf den Verlust von geeignetem Lebensraum und damit zusammenhängenden Nahrungsquellen zurückzuführen ist. Mit dem Wandel von der bäuerlichen zur industriellen Landwirtschaft und der damit verbundenen intensiveren Nutzung gibt es immer weniger Rückzugsflächen wie Wegraine, Brachen, Hecken und Baumreihen. Durch übermäßiges Mähen und Düngen verschwinden artenreiche Wiesen und Wegränder.
Je nachdem wie offen die Landschaft gestaltet ist, sind Bodenbrüter einem großen Prädationsdruck ausgesetzt. Ein Beispiel ist der Kiebitz, der mangels Feuchtgrünland mit lückigen Stellen und niedriger Vegetation auf Ackerflächen ausweicht, wo der Schutz der Gelege besonders schwierig ist.
In Gelsenkirchen war der Kiebitz in der Vergangenheit ein regelmäßiger Bewohner der bäuerlichen Kulturlandschaft. Seit einigen Jahren versucht er nun erfolglos auf Maisackerflächen sein Brutgeschäft. In Zusammenarbeit mit Landwirten wurden bereits Feldvogelinseln auf geeigneten Ackerflächen in Gelsenkirchen geschaffen. Dabei handelt es sich um temporär „brach“ liegende Flächen, d.h. diese werden für eine gewisse Zeit nicht bewirtschaftet, damit die Vögel ungestört von der Bewirtschaftung ihrem Brutgeschäft nachkommen können. Der dadurch entstandene Ernetausfall und finanzielle Verlust wird subventioniert. Dafür gibt es Fördermöglichkeiten vom Land NRW, wie z.B. Das Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“.
Um Maßnahme zum Schutz der Feld- und Wiesenvögel, insbesondere des Kiebitzes besser ableiten zu können, sollen nun im Rahmen eines Monitorings Feld – und Wiesenvögel genauer untersucht werden.
Natürlich wäre es sinnvoll und zielführend einstige Feuchtwiesen zu „renaturieren“, aber dies ist unter bestimmten Umständen nicht immer möglich. Um schnellstmöglich Alternativen zu schaffen sind folgende Maßnahmen sinnvoll:
- Schaffung von Feldvogelinseln - Kurzzeitig stillgelegte Flächen innerhalb landwirtschaftlichen Flächen solange die Vögel sich dort aufhält (Kurzzeitbrachen)
- Kleine nasse Senken oder Mulden auf den Ackerflächen, die ungestört von der Bearbeitung bleiben
- Vertragsnaturschutz (Abschluss v. Bewirtschaftungsverträgen mit 5-jähriger Laufzeit, Anlage von Ackerbrachen) in Gelsenkirchen in Planung
Willkommen sind:
- Flächennutzende
- Interessierte und engagierte Studierende, die Forschungsaufgaben übernehmen möchten
- Interessierte und engagierte Ehrenamtliche
- Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die uns Feld- und Wiesenvogelsichtungen melden
Bei Interesse melden Sie sich bei der unteren Naturschutzbehörde, Dr. Rebecca Ray-Brambach (Telefon +49 (209) 169-5658).