Mit der Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Rio de Janeiro 1992) haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet " ... soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen."
Die EU-Verordnung 1143/2014 regelt die Vorbeugung und den Umgang mit invasiven Arten in der EU. Sie wurde zum Schutz der Artenvielfalt und der Ökosysteme erlassen um nachteilige Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu minimieren. Am 1. Januar 2015 wurde sie in Kraft gesetzt.
In Deutschland erfolgte die rechtliche Umsetzung der EU-Verordnung im Jahr 2017 durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 40 bis 40f sowie §§ 48a und 51a).
Mit der Gesetzesänderung kann die untere Naturschutzbehörde Maßnahmen anordnen, die der Verbreitung der gebietsfremden Arten entgegenwirken um Gefahren für das Ökosystem abzuwehren.