Im Zeitraum vom 27.05.2024 bis 05.07.2024 (mit der Möglichkeit weitere Stellungnahmen bis zum 19.07.2024 abzugeben) fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Dabei handelt es sich um die erste formelle Beteiligung des Verfahrens.
Eine weitere Möglichkeit zur Beteiligung besteht während der Offenlage. Dort haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit sich am Verfahren zu beteiligen.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft. Die Hinweise, Bedenken und Anregungen werden abgewogen. Es wird ein Abwägungsvorschlag erarbeitet und in den Entwurf eingearbeitet. Mit dem Satzungsbeschluss wird auch das Abwägungsergebnis beschlossen. Nach dem Satzungsbeschluss wird denjenigen, die eine Anregung vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis für die Stellungnahme mitgeteilt. Alle Anregungen und der Umgang der Stadt wird zum Satzungsbeschluss öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Gelsenkirchen einsehbar sein.