Die Stadt Gelsenkirchen ist daran interessiert, dass Baugrundstücke kurzfristig bebaut werden. Aus diesem Grund enthalten die Grundstückskaufverträge Regelungen, dass der Bauantrag innerhalb von drei Monaten ab Vertragsschluss einzureichen ist, mit der Bebauung innerhalb von sechs Monaten ab Baugenehmigung begonnen und die Bebauung innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss abgeschlossen sein muss.
Um die Folgen auf den vom Menschen verursachten Klimawandel zu minimieren, sind folgende Vorgaben verpflichtender Bestandteil des abzuschließenden Kaufvertrages:
- Verpflichtung zu Dachbegrünungen für Gebäude mit Flachdächern oder Pultdächern mit einer Dachneigung bis zu 15 Grad. Hier sind zusätzlich zu einer Dachbegrünung auch Anlagen zur Photovoltaik möglich und zulässig.
- Regenwasser ist naturnah auf der eigenen Fläche zu versickern, dort wo es aus Sicht der Altlastenbewertung unproblematisch ist.
- Es sind begrünte Vorgartenbereiche anzulegen, nicht zweckgebundene Versiegelungen sind zu vermeiden, zweckgebundene Versiegelungen für z. B. Zufahrten und Wegeflächen, Spiel- und Aufenthaltsflächen sind mit versickerungsfähigen Belägen auszuführen.
- Bei Hochbauvorhaben ist die Einhaltung eines Gebäudestandards verpflichtend, der besser ist als der gesetzlich festgelegte Standard des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), Stand 2023. Wohngebäude müssen mindestens den Standard des KfW-Effizienzhauses 40 einhalten.
- Die Nutzung von Solarenergie ist verpflichtend (Warmwasser bzw. Stromerzeugung).
- Vorhandene Bäume sind zu erhalten.